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Freundeskreis

Flüchtlinge Großhansdorf

Persönliche Begegnung ist der erste Schritt zur Integration. Seien Sie dabei!

 

Wenn Sie Kontakt mit dem Freundeskreis Flüchtlinge Großhansdorf aufnehmen möchten, stehen Ihnen die Sprecherinnen Karin Iding (04102/67513) oder Angelika Woge (04102/697739) telefonisch oder per E-mail unter freundeskreis-fluechtlinge-gh@gmx.de jederzeit zur Verfügung.

 

Momentan leben mehr als 120 Personen  (darunter ca. 40 Kinder und Jugendliche) aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak, Afghanistan, Armenien, Pakistan, dem Kosovo und der Türkei in Großhansdorf. Sie sind untergebracht in den Wohnblocks am Kortenkamp (neben dem DRK) und in den sog. Schlichtwohnungen am Radeland sowie in verschiedenen Einzelhäusern und Wohnungen. Beide Wohnanlagen sind nicht exklusiv für Asylbewerber bestimmt, dort leben auch andere sozial bedürftige Personen, unter anderem ältere Spätaussiedler.

 

Die Anzahl der von einer Kommune unterzubringenden Menschen wird anhand eines Verteilerschlüssels ermittelt, der die Zahl der real in Deutschland ankommenden Flüchtlinge bzw. Asylbewerber über die Bundesländer in die Kommunen verteilt. Großhansdorf setzt auf eine dezentrale Unterbringung, so dass an verschiedenen Standorten Unterkünfte errichtet werden.

Die Aufenthaltsdauer bis hin zum endgültigen Bescheid über Gewährung oder Ablehnung von Asyl ist sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausnahmeregelungen gibt es für Flüchtlinge aus Kriegs- oder Krisengebieten, die nach der Genfer Konvention unabhängig vom individuellen Asyl ein Bleiberecht für zunächst 36 Monate erhalten, das verlängert wird, wenn sich nach diesem Zeitraum die Lage in dem Herkunftsland nicht geändert hat. Natürlich ist es wünschenswert, insbesondere die Familien mit einem längerfristigen Bleiberecht in regulären Wohnungen unterzubringen, in der Praxis gestaltet sich das aber oft schwierig. Genauso schwierig ist es häufig für anerkannte Flüchtlinge mit dauerhaftem Bleiberecht, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zu finden, so dass sie oft auch nach Abschluss des Verfahrens in den Übergangsunterkünften bleiben müssen.

 

Es gibt auch Menschen, deren Asylverfahren negativ beschieden wurde und die trotzdem mit einer sog. Duldung in Deutschland verbleiben. Gründe für eine Duldung können unterschiedlich sein, z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Heimatland nicht adäquat behandelt werden können. Dies kann sich mitunter über Jahre hinziehen.

 

Presseberichte: 

Februar 2016 hier

Oktober 2015 hier

August 2015 hier

Dezember 2014 #1 hier

Dezember 2014 #2 hier

Dezember 2014 #3 hier

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